Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Schiedsamtsgesetz
SchAG NRWVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Dezember 1992
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt:
Das Schiedsamt
Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke
Eignung für das Schiedsamt
Wahl der Schiedsperson
Bestätigung der Wahl
Vereidigung der Schiedsperson
Ehrenamt
Aufsicht, Verzeichnis der Schiedspersonen
Datenschutz
Ablehnung oder Niederlegung des Amtes
Amtsenthebung
Verschwiegenheitspflicht
Stellvertretung
Sachkosten, Haftung
Zweiter Abschnitt:
Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten
Sachliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Amtliche Tätigkeit außerhalb des Bezirks
Ausschluß von der Amtsausübung
Ablehnung der Amtsausübung
(aufgehoben)
Mitglieder der Rechtsanwaltschaft und Beistände
Antragstellung
Terminbestimmung, Zustellung der Ladung
Erscheinen der Parteien, Vertretung, Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Unentschuldigtes Ausbleiben
Verhandlungsgrundsätze
Beweiserhebung
Vergleich, Protokoll
Genehmigung des Protokolls
Unterzeichnung des Protokolls
Protokollbuch
Erfolglosigkeit der Schlichtung
Abschrift und Ausfertigung des Protokolls
Ausfertigungsvermerk
Erteilung der Ausfertigung
Vollstreckung aus dem Vergleich
Dritter Abschnitt:
Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Sachliche Zuständigkeit
Verfahren
Absehen vom Sühneversuch
Beschränkung der Ablehnung
Gesetzliche Vertretung
Persönliches Erscheinen der Parteien
Sühnebescheinigung
Vierter Abschnitt:
Kosten
Gebühren und Auslagen
Kostenschuld
Fälligkeit, Vorauszahlung, Zurückbehaltungsrecht
Einforderung und Beitreibung
Höhe der Gebühren
Auslagen
Einwendungen gegen den Kostenansatz
Verwendung der Ordnungsgelder und Kosten
Fünfter Abschnitt:
Übergangs- und Schlußvorschriften
Verwaltungsvorschriften
Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
Erster Abschnitt:
Das Schiedsamt