Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Schiedsamtsgesetz
SchAG NRW§ 38 Gesetzliche Vertretung
Stand: 26.08.2026
Wird die Gegenpartei gesetzlich vertreten, so ist die Terminnachricht auch der vertretenden Person zuzustellen. Diese ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zuzulassen.