Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
SatellitÜbkGArt 1 Zustimmung zu dem Übereinkommen
Stand: 10.06.2019
Dem in Brüssel am 21. Mai 1974 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.