Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz
SaatG§ 33 Beständigkeit
Stand: 10.06.2019
Eine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.