Gesetze / Saatgutverkehrsgesetz

SaatG

§ 32 Homogenität

Stand: 10.06.2019

Bund

Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.

§ 31 § 33