Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über das Bayerische Selbstverwaltungskolleg
SVwKollegGArt 2
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVwKollegG/2#abs-1 (1) Das Bayerische Selbstverwaltungskolleg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind der Freistaat Bayern, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag und der Verband der bayerischen Bezirke.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVwKollegG/2#abs-2 (2) Die Aufsicht über das Bayerische Selbstverwaltungskolleg führt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.