Gesetze / SVLFG-Altersrückstellungsverordnung
SVLFG-AltRückV§ 3 Zahlverfahren
Stand: 10.06.2019
Die jährlichen Zuweisungssätze sind dem Deckungskapital bis zum 31. Dezember des für die Zuführung maßgeblichen Kalenderjahres zuzuführen.
Gesetze / SVLFG-Altersrückstellungsverordnung
SVLFG-AltRückVStand: 10.06.2019
Die jährlichen Zuweisungssätze sind dem Deckungskapital bis zum 31. Dezember des für die Zuführung maßgeblichen Kalenderjahres zuzuführen.