Gesetze / Sonderungsplanverordnung
SPVAnlage 7
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 1994, 3726)
Sonderungsbehörde:
Stadt (Gemeinde) Astadt
auf Grund des Bodensonderungsgesetzes — BoSoG
Nr. 7/1994
komplexe (ergänzende) Bodenneuordnung
Lastenverzeichnis
An den Grundstücken des neuen Bestandes werden folgende beschränkten dinglichen Rechte oder Baulasten geändert, aufgehoben oder neu begründet[1]:
1. Aufhebung, Änderung[2]:
| lfd. Nr. des alten Bestandes | Flur | Flurstück | beschränkte dingliche Rechte | Baulasten |
2. Begründung[3]:
| lfd. Nr. des neuen Bestandes | Flur | Flurstück | beschränkte dingliche Rechte | Baulasten |
1 Zutreffendes angeben.
2 Diese Tabelle ist nur für die Aufhebung oder Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine allgemeine Anordnung im Tenor des Bescheids.
3 Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen.