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SOGYA

§ 64 Ausgabe des Kurshalbjahreszeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II, Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Spätestens 4 Tage vor Beginn der zusätzlichen mündlichen Prüfung sind den Prüflingen das Kurshalbjahreszeugnis für das Kurshalbjahr 12/II auszuhändigen und die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen mitzuteilen. Zugleich endet der Unterricht.

§ 63 § 65