Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 9
Stand: 26.08.2026
Die in der Stadt Zöblitz gelegenen und in der Anlage 9 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG -40 Serpentinit Zöblitz werden aufgehoben.