Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 8
Stand: 26.08.2026
Die in der Gemeinde Striegistal und der Gemeinde Tiefenbach gelegenen und in der Anlage 8 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG -38 Berbersdorf werden aufgehoben.