Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des …§ 1 Ausgliederung aus dem Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipziger Land wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, festgesetzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 8. Juni 1998 (SächsGVBl. S. 302), ausgegliedert.