Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipziger Land wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, festgesetzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 8. Juni 1998 (SächsGVBl. S. 302), ausgegliedert.