Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Altenberg und Geising im Weißeritzkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“.

§ 2