nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 SN-9758 (Sachsen) — Festsetzung als Schutzgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Altenberg und Geising im Weißeritzkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide“.