Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9585/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 28 700 m2. Es befindet sich westlich der Ortslage Rosenthal an der Straße Schweizer Mühle und grenzt östlich unmittelbar an das Waldgebiet Vogelbusch an.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9585/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 30. Juli 2007 im Maßstab 1 : 2 000 grün unterlegt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3