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§ 2 SN-9585 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 28 700 m2. Es befindet sich westlich der Ortslage Rosenthal an der Straße Schweizer Mühle und grenzt östlich unmittelbar an das Waldgebiet Vogelbusch an.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 30. Juli 2007 im Maßstab 1 : 2 000 grün unterlegt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.