Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer Grade
Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur …Artikel 4
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9544/4#abs-1 (1) Die in Artikel 1 getroffene Regelung gilt auch für Verwaltungsakte, die in der Zeit seit dem 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens erlassen worden sind; dies gilt auch für Entscheidungen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie der GEL.