Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9335/1#abs-1 (1) Dem am 16. Januar 2007 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9335/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.