(1) Dem am 16. Januar 2007 geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.