Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9266/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 14 780 m 2 . Es erstreckt sich westlich des Tiergartenweges in Ortsrandlage des Kurortes Gohrisch und umfasst das Flurstück 52a sowie Teile der Flurstücke 48/4 und 53 der Gemarkung Gohrisch.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9266/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 19. Februar 2007 im Maßstab 1 : 2 000 grün eingezeichnet. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3