(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 14 780 m 2 . Es erstreckt sich westlich des Tiergartenweges in Ortsrandlage des Kurortes Gohrisch und umfasst das Flurstück 52a sowie Teile der Flurstücke 48/4 und 53 der Gemarkung Gohrisch.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 19. Februar 2007 im Maßstab 1 : 2 000 grün eingezeichnet. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.