Gesetze / Landesrecht Sachsen / Veordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenbrunn
Veordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks …§ 2 Gegenstand der Umzonierung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5624/2#abs-1 (1) Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
1. Fläche des Gewerbegebietes Breitenhof, einschließlich der auf der anderen Straßenseite südlich gegenüber befindlichen Wohngrundstücke, des Bahnkörpers sowie der östlich an die Neue Rabenberger Straße angrenzenden Wochenendhäuser.
Diese auf der Flurkarte mit der Nummer 1 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 826/3 teilweise, 826/5, 826/6, 826/7, 876 teilweise, 923/1 teilweise, 930 teilweise, 930a teilweise, 1028/11, 1028a teilweise, 1028b, 1048/3, 1048/4, 1048/6, 1048/7, 1048/8, 1048/9, 1048/10, 1048/11, 1048/12, 1048/13, 1048/14, 1048/15, 1117, 1118, 1122/4 teilweise, 1122/8 teilweise und 1122/11.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 13,22 Hektar.
2. Fläche um die Kreuzung Wettinweg, Rabenberger Straße, Rabenbergweg (Neuer Anbau).
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 2 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 238, 238/1 teilweise, 238/3, 238/4 teilweise, 239 teilweise, 239/1 teilweise, 239/2, 240a teilweise, 884 teilweise, 911/1 teilweise, 912 teilweise, 913 teilweise, 914 teilweise, 915, 916 teilweise, 1002/1, 1002/2, 1003/1, 1003/2, 1004/1, 1004/2, 1005/1, 1005/2, 1006/1, 1006/2, 1007/3, 1007/4, 1007/5, 1007/6, 1007/7, 1007/8, 1026/5 teilweise, 1027/2 und 1028/7 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 5,9 Hektar.
3. Fläche beidseits der Rabenberger Straße.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 3 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 146/3 teilweise, 147/2 teilweise, 249/3, 249/5, 250/3, 250/4, 250/7, 250/8, 250/9 teilweise, 250/10, 250/12, 250/13, 250/14, 250/15, 250/16, 250/17, 250/20 teilweise, 250/21, 250/22, 250d, 252/4 teilweise, 252/5, 252/6, 257/2 teilweise, 263/3 teilweise, 263/5 teilweise, 263/6 teilweise und 917 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 6,27 Hektar.
4. Fläche beidseits des Mühlangers.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 4 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 302a, 305/1 teilweise, 305/4, 305/5, 305/7, 305/8, 306/4 teilweise, 307/4, 307/10, 307/11, 307/12, 307d, 310/2 teilweise, 310/3 teilweise, 312/2 teilweise und 1025/2 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,7 Hektar.
5. Fläche unmittelbar östlich der Hauptstraße oberhalb des Abzweigs Mühlanger.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 5 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 118/8 teilweise, 306/4 teilweise und 308 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,38 Hektar.
6. Fläche westlich und östlich der Morgenleithe.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 6 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 118/8 teilweise, 118/9, 118h, 384/1, 384/4 teilweise, 384/5, 388/5, 388/6, 388/10, 388/12 teilweise, 388/13 teilweise, 389 teilweise, 402/5 teilweise, 403/1 teilweise, 403/2 und 403/3.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,89 Hektar.
7. Fläche zwischen Hauptstraße am Ortsausgang von Breitenbrunn und Halbmeiler Straße sowie südlich der Halbmeiler Straße und dem Siedlereck.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 7 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 10/1 teilweise, 10/2 teilweise, 436/2 teilweise, 436/3, 437 teilweise, 445/3 teilweise, 445/4, 446 teilweise, 452 teilweise, 453 teilweise, 486 teilweise, 490/1 teilweise, 491/1 teilweise, 491/2, 507/2 teilweise, 507/3, 507/4 teilweise, 507/5 teilweise, 510/2 teilweise, 773 teilweise, 775/13, 775/14, 1029/10, 1029/11 und 1029/12.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 4,54 Hektar.
8. Fläche, die einen Teil der Hauptstraße am Ortsausgang in Richtung Rittersgrün sowie einen Bereich nördlich davon umfasst.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 8 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 775/3, 775/4, 775/12 teilweise, 861/3, 861/5 und 861/7 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,17 Hektar.
9. Fläche am nördlichen Ende des Weges Grüner Winkel.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 9 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 638/6 teilweise, 651/6, 651/13 und 651/14.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,46 Hektar.
10. Fläche nördlich der Hammerleithe und südlich der Schachtstraße um St. Christoph und Weißwald.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 10 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 657/4, 657/5, 657/8, 657/9, 657/16, 657/18, 657/19, 657/21, 657/22, 657/23, 657/24, 657/25 teilweise, 657/26, 657/27, 661/1 teilweise, 661/2 teilweise, 680 teilweise, 697/2, 697/3, 697/5, 697/6 teilweise, 697/7, 699/2, 699/3, 699/7, 699/8, 699/9, 699/10, 699/11, 700, 701/5, 701/6, 701/7, 701/8, 701/9, 701/10, 701/11, 701/12, 701/13, 707/2, 711/2, 711/3, 711/4, 711/5, 711a, 712/1, 714/1, 714/2, 714/3, 714a, 714c, 714f, 714g, 716/2, 716/4, 716/6, 718/16, 718/17 teilweise, 718/18, 718/19, 718/20, 718/21, 726, 727/6 teilweise, 727/7, 733/3, 733/5, 733/8, 733/9 teilweise, 733/10, 749/4, 749/5, 749/6, 749/7, 749/9 teilweise, 754/5 teilweise, 754/8 teilweise, 757/1, 757/2, 757/4, 757/6, 769/2 teilweise, 769/3, 770/1 teilweise, 1017/4, 1018/1 teilweise, 1072/4 teilweise, 1072/5 und 1079/3.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 18,02 Hektar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5624/2#abs-2 (2) Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
1. Fläche beidseits des talseitig in Richtung Antonsthal gelegenen Ortsausgangs.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 11 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 220/1 teilweise, 873/2 teilweise, 910 teilweise, 1058/115, 1058/117, 1058/125 teilweise und 1058/127.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,44 Hektar.
2. Fläche nördlich der Sonnenleithe und Fläche 11 an der Hammerleithe.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 12 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 745/1, 746, 758/3 teilweise, 762/7 teilweise, 762/10 teilweise und 762/12 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 5,56 Hektar.
3. Fläche westlich des Steinweges, beginnend zirka 200 Meter nach dessen Abzweig von der Hauptstraße nahe des Ortsausganges in Richtung Rittersgrün.
Diese auf der Flurkarte mit Nummer 13 gekennzeichnete Fläche umfasst folgende Flurstücke: 511/3 teilweise, 527, 529/3 teilweise und 557/4 teilweise.
Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,20 Hektar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5624/2#abs-3 (3) Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 5. Dezember 2006 im Maßstab 1 : 3 500 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen. Maßgebend für die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches der Umzonierungsflächen ist die Flurkarte.
Die von den Änderungen nach Absatz 1 betroffenen Flächen sind auf dieser Karte rot, die von den Änderungen nach Absatz 2 grün dargestellt.
Die Lage der von der Änderung betroffenen Flächen im Landschaftsraum ist außerdem in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 5. Dezember 2006 im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt.
Die Flurkarte und die topographische Übersichtskarte sind Bestandteile dieser Verordnung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5624/2#abs-4 (4) Die Flurkarte nach Absatz 3 wird beim Regierungspräsidium Chemnitz in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Zimmer 314, auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5624/2#abs-5 (5) Die Verordnung mit den Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist im Regierungspräsidium Chemnitz unter der in Absatz 4 aufgeführten Adresse, in Zimmer 302, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.