Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Olbernhau

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturparkes …

§ 2 Gegenstand der Änderung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5491/2#abs-1 (1) Nachfolgend aufgeführte Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert):

Fläche westlich anschließend an das Gewerbegebiet Reukersdorf, dessen Standort zirka 500 Meter westlich der Ortslage Reukersdorf beginnt und südlich an die in Richtung Staatsstraße 223 führende Ortsstraße angrenzt.

Durch diese Fläche wird die bereits an dieser Stelle vorhandene Entwicklungszone des Naturparkes erweitert.

Betroffene Flurstücke der Gemarkung Reukersdorf:

266/3, 266/100, 267/100, 268/100, 269/100, 270/100, 271/100, 272 teilweise und 273/100

Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,94 Hektar.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5491/2#abs-2 (2) Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:

Fläche unmittelbar östlich des Gewerbegebietes Reukersdorf.

Betroffene Flurstücke der Gemarkung Reukersdorf: 135/1, 136/1, 137/1, 138/3 (teilweise) und 138/4 (teilweise).

Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,7 Hektar.

Fläche unmittelbar südlich des Gewerbegebietes Reukersdorf.

Betroffene Flurstücke der Gemarkung Reukersdorf: 181/1, 181/2, 191, 192 und 195/1.

Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,8 Hektar.

Fläche südöstlich des Gewerbegebiet Reukersdorf unmittelbar südlich des Flöhabogens.

Betroffene Flurstücke der Gemarkungen Blumenau (B) und Reukersdorf (R):

32d (R), 347 (B)und 342 teilweise (B).

Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 4,5 Hektar.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5491/2#abs-3 (3) Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 16. August 2006 im Maßstab 1 : 3 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.

Die aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführten Flächen sind in dieser Karte rot, die aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführten Flächen grün dargestellt.

Die Änderungen der Zonierungsgrenze sind außerdem auf einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 16. August 2006 im Maßstab 1 : 7 500 eingetragen.

Maßgebend für den Grenzverlauf sind die Darstellungen auf der Flurkarte.

Diese Karten sind Bestandteile der Verordnung.

§ 1 § 3