Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …

Artikel 10 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder an dem Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Potsdam, den 12. September 1997

Für den Freistaat Thüringen

Der Ministerpräsident

des Freistaates Thüringen

Dr. Bernhard Vogel

Für den Freistaat Sachsen

Der Ministerpräsident

des Freistaates Sachsen

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

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