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Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds

Artikel 2 Stiftungszweck

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Zweck der Stiftung ist die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur, insbesondere der Künstlerinnen und Künstler im Zuständigkeitsbereich der Vertragsparteien. Die Stiftung hat die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen. Das Nähere regelt die Satzung.

Artikel 1 Artikel 3