Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
das Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft und Technologie,
schließen nachstehenden Staatsvertrag: