Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Artikel 8
Stand: 26.08.2026
Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages. Ausfertigungen der Anlage (Artikel 1 Abs. 3) werden bei dem Landesvermessungsamt Sachsen, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt und bei den Landratsämtern Greiz und Plauen aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.