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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der …

Anlage 5

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Geschäftsbereich

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Der Freistaat Sachsen verpflichtet sich, die Arbeitskräfte des Kinderkurheims in Pausa zu übernehmen, sofern sie bei Inkrafttreten des Vertrages im Dienst des Landes Thüringen stehen und die Arbeitsverhältnisse über diesen Tag hinaus andauern. Die

Festlegung der Liste des zu übernehmenden Personals bleibt einer späteren Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 2 Abs. 8 des Staatsvertrages vorbehalten.

Artikel 6