Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der …Anlage 5
Stand: 26.08.2026
Geschäftsbereich
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Der Freistaat Sachsen verpflichtet sich, die Arbeitskräfte des Kinderkurheims in Pausa zu übernehmen, sofern sie bei Inkrafttreten des Vertrages im Dienst des Landes Thüringen stehen und die Arbeitsverhältnisse über diesen Tag hinaus andauern. Die
Festlegung der Liste des zu übernehmenden Personals bleibt einer späteren Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 2 Abs. 8 des Staatsvertrages vorbehalten.