Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die …

Artikel 1

Stand: 27.08.2026

Sachsen

In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in kommunaler Zuständigkeit über die gemeinsame Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3 Zweckverbände gebildet und Zweckvereinbarungen abgeschlossen werden.

Artikel 2