Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über Zweckverbände, Zweckvereinbarungen sowie kommunale Arbeitsgemeinschaften

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über …

Artikel 1

Stand: 26.08.2026

Sachsen

In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3 Zweckverbände gebildet, Zweckvereinbarungen abgeschlossen sowie kommunale Arbeitsgemeinschaften vereinbart oder ausgedehnt werden.

Artikel 2