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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände …Artikel 5
Stand: 27.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder an dem Tage in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Bonn, den 14. Dezember 1995
Für den Freistaat Sachsen
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Ministerpräsident
Für den Freistaat Bayern
Dr. Edmund Stoiber
Ministerpräsident