Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …Artikel 6
Stand: 26.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt an dem Tage in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Halle (Saale), den 26. August 1996
Für den Freistaat Sachsen
Der Ministerpräsident
des Freistaates Sachsen
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Für das Land Sachsen-Anhalt
Der Ministerpräsident
des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Reinhard Höppner