Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“
Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung …Präambel
Stand: 26.08.2026
In Anerkennung des Willens des sorbischen Volkes, das seit eineinhalb Jahrtausenden in der Ober- und Niederlausitz ansässig ist und seine sorbische Sprache und Kultur über Jahrhunderte hinweg bewahren konnte, seine Identität auch in Zukunft zu erhalten,
1. eingedenk dessen, daß das Bekenntnis zum sorbischen Volkstum und zur sorbischen Kultur frei ist und die Angehörigen des sorbischen Volkes und ihrer Organisationen die Freiheit zur Bewahrung und zur Pflege der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben haben,
2. ausgehend von der Verfassung des Landes Brandenburg und der Verfassung des Freistaates Sachsen, in welchen die Rechte der Sorben verankert sind,
3. unter Berufung auf die Protokollnotiz Nr. 14 zu Artikel 35 des Vertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990,
schließen das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen folgenden Staatsvertrag: