Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen …Volltext Artikel II
Stand: 27.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei Berlin hinterlegt ist. Die Senatskanzlei Berlin teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Dresden, den 13. Dezember 1991
Für das Land Berlin
Eberhard Diepgen
Für das Land Brandenburg
Manfred Stolpe
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Alfred Gomolka
Für den Freistaat Sachsen
Kurt Biedenkopf
Für das Land Sachsen-Anhalt
Werner Münch
Für das Land Thüringen
i. V. Michael Krapp