Gesetze / Landesrecht Sachsen / Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Freistaat Sachsen

(im folgenden: der Freistaat)

und

der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden, derzeit bestehend aus den Gemeinden Chemnitz, Dresden und Leipzig

(im folgenden: der Landesverband)

haben

– in dem Bewußtsein, für das jüdische Leben in diesem Lande eine besondere Verantwortung zu tragen, die aus der Geschichte Deutschlands gewachsen ist,

– in dem Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Freistaat zu wahren und zu pflegen,

– in dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen,

auf der Grundlage von Artikel 109 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen folgendes vereinbart:

Artikel 1