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Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen GemeindenEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen
(im folgenden: der Freistaat)
und
der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden, derzeit bestehend aus den Gemeinden Chemnitz, Dresden und Leipzig
(im folgenden: der Landesverband)
haben
– in dem Bewußtsein, für das jüdische Leben in diesem Lande eine besondere Verantwortung zu tragen, die aus der Geschichte Deutschlands gewachsen ist,
– in dem Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Freistaat zu wahren und zu pflegen,
– in dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen,
auf der Grundlage von Artikel 109 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen folgendes vereinbart: