Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock
Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem …§ 4
Stand: 26.08.2026
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Schwerin, den 30. August 1995
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Justiz
Rolf Eggert
Dresden, den 21. August 1995
Für den Freistaat Sachsen
Für den Ministerpräsidenten
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann
Magdeburg, den 24. Juli 1995
Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Karin Schubert
Erfurt, den 10. August 1995
Für den Freistaat Thüringen
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister
für Justiz und Europaangelegenheiten
Otto Kretzschmer