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Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt.

§ 2 § 4