Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Artikel 21 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Erfurt, den 14. Juni 1994
Für den Freistaat Sachsen
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit
und Familie
Dr. Hans Geisler
Für den Freistaat Thüringen
Der Staatsminister
für Soziales und Gesundheit
Dr. Frank-Michael Pietzsch