Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Präambel
Stand: 26.08.2026
Der Staatsvertrag regelt die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen – im folgenden Versorgungswerk genannt – und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Versorgungswerk.