Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Abgrenzung des Nationalparkes „Sächsische Schweiz“
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung …§ 3 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 14. September 1999
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Dr. Rolf Jähnichen