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Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5025/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 758/1 (teilweise), 759/1 (teilweise) und 764/1 (teilweise) der Gemarkung Penig.

Diese zirka 3,6 Hektar große Fläche befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Penig-Tauscha und dem Tauschaer Dorfbach.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5025/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 10 000 vom 26. April 2006 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 2 000 vom 26. April 2006 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.

Die Übersichts- und Flurkarte sind Bestandteile der Verordnung.

§ 1 § 3