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§ 2 SN-5025 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 758/1 (teilweise), 759/1 (teilweise) und 764/1 (teilweise) der Gemarkung Penig.

Diese zirka 3,6 Hektar große Fläche befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Penig-Tauscha und dem Tauschaer Dorfbach.

(2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 10 000 vom 26. April 2006 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 2 000 vom 26. April 2006 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.

Die Übersichts- und Flurkarte sind Bestandteile der Verordnung.