(1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 758/1 (teilweise), 759/1 (teilweise) und 764/1 (teilweise) der Gemarkung Penig.
Diese zirka 3,6 Hektar große Fläche befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Penig-Tauscha und dem Tauschaer Dorfbach.
(2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 10 000 vom 26. April 2006 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 2 000 vom 26. April 2006 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.
Die Übersichts- und Flurkarte sind Bestandteile der Verordnung.