Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Pobershau
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks …§ 1 Änderung der Schutzvorschrift
Stand: 26.08.2026
Auf den in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Pobershau im Mittleren Erzgebirgskreis wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ ( Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland ) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), die zuletzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 221) geändert worden ist, geändert (Umzonierung).