Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Winzerwiese und Gosebruch“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Priestewitz im Landkreis Riesa-Großenhain und den Gemeinden Diera-Zehren und Niederau im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Winzerwiese und Gosebruch“.

§ 2