Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Priestewitz im Landkreis Riesa-Großenhain und den Gemeinden Diera-Zehren und Niederau im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Winzerwiese und Gosebruch“.