Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Klipphausen und der Großen Kreisstadt Coswig im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“.