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§ 1 SN-5020 (Sachsen) — Festsetzung als Schutzgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Klipphausen und der Großen Kreisstadt Coswig im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“.