Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Klipphausen und der Großen Kreisstadt Coswig im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“.