Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5018/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2 600 m². Das Ausgliederungsgebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Zaschendorf und erstreckt sich südlich der Straße Am Waldrand.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5018/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Februar 2006 im Maßstab 1 : 1 000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.