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§ 2 SN-5018 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2 600 m². Das Ausgliederungsgebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Zaschendorf und erstreckt sich südlich der Straße Am Waldrand.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Februar 2006 im Maßstab 1 : 1 000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.